Nachhaltigkeit – Ein aktuelles Thema, das gekommen ist, um zu bleiben.

Der Klimawandel existiert. Das wurde uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt. In Kanada sind die Temperaturen auf fast 50 Grad gestiegen, immer häufiger erleben wir regional begrenzte, heftige Unwetter oder Dürreperioden. Kein Wunder, dass gerade jüngere Generationen den Klimawandel als zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts betrachten.

Die Politik hat das erkannt und im Rahmen des EU-Aktionsplans und des Green-Deals das klare Ziel formuliert, Finanzströme in eine nachhaltige Richtung zu lenken. Im Rahmen der EU-Taxonomie, einer der wesentlichen Punkte des EU-Aktionsplans, wird erstmals auf europäischer Ebene definiert, was denn überhaupt ein nachhaltiges Investment ist.

Im Nachhaltigkeitsbereich untergliedert man die Bereiche in ESG-Kriterien:

„E“ steht für Environment oder umweltspezifische Themen.

„S“ steht für Social oder soziale Themen

„G“ steht für Governance oder Unternehmensführung.

Der Fokus der EU-Taxonomie liegt aktuell auf dem umweltspezifischen Bereich. Somit ist der Klimawandel auch auf dem politischen Parkett angekommen.

Mehr Berichtspflichten für Unternehmen:

Seit 10.03.2021 bestehen besondere Offenlegungsvorschriften für Banken und Versicherungen. Darüber hinaus kann die Anforderung zur Bereitstellung der einschlägigen Informationen aber auch alle anderen Unternehmen treffen.

Diese Vorschriften sind in der sog. „Offenlegungsverordnung“ geregelt, die Finanzdienstleister zur Information darüber verpflichtet, wie Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten Berücksichtigung finden.

Vor Vertragsabschluss muss gegenüber Kundinnen und Kunden transparent gemacht werden, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen miteinbezogen werden. Dies umfasst auch eine Einschätzung darüber, ob sich Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rentabilität des Produkts auswirken. Bei Finanzprodukten, die ökologische oder soziale Merkmale aufweisen oder nachhaltig sind, müssen der Kundin bzw. dem Kunden vorab detaillierte Informationen über die Art der Erfüllung dieser Kriterien dargelegt werden.

Wesentliche Kennzahlen ab 1.01.2022 verpflichtend:

Versicherungsunternehmen haben in ihre nicht finanzielle Berichterstattung künftig (ab 01.01.2022) insbesondere folgende zwei wesentliche Kennzahlen aufzunehmen:

  • den Anteil der Investitionen in „nachhaltigen“ Tätigkeiten im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen
  • den Anteil des „nachhaltigen“ Versicherungsgeschäfts gemessen an den verrechneten Prämien der Gesamtrechnung in der Nicht-Lebensversicherung

Den Green Deal gibt es nicht ohne Anstrengung – bleibt zu hoffen, dass die darin festgelegten Ziele auch erreicht werden. Bei weiterführenden Fragen zum Thema „Nachhaltigkeit“ kontaktieren Sie einfach Ihren Versicherungsmakler!