Klausel-Pakete

Über 200 Klauseln – erarbeitet von g&o brokernet – dienen als Basis für unsere Gespräche mit den Versicherungsunternehmen.
Mit einigen ausgewählten Partnern ist es gelungen, Klausel-Pakete zu erarbeiten, auf die unsere kooperierenden Versicherungsmakler zurückgreifen können. Ganz individuell, je nach Bedarf und Kundenwunsch. Nachfolgend einige Highlights.

Klauselpaket für Gewerbekunden

  • Betriebsverlegung / -änderung
    Betriebsverlagerung oder -umbau sind versichert, solange sich das Risiko nicht erheblich verändert. Keine Anzeigepflicht bei gleichartiger Nutzung.

  • Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungs-Beschränkungen
    Wenn nach einem Schaden der Wiederaufbau durch Behörden erschwert ist, sind die Mehrkosten bis zu 20 % der Entschädigungssumme mitversichert.

  • Technische Verbesserungen
    Erlaubt moderne Wiederbeschaffung nach Schaden, auch wenn dadurch Leistungssteigerung eintritt – ideal für Gewerbebetriebe mit technischer Erneuerung.

  • Werbungskosten nach Schaden
    Bis zu 1 % der Versicherungssumme (mindestens € 10.000) sind für Werbemaßnahmen zur Wiedereröffnung nach Schaden gedeckt.

  • Unterversicherungsverzicht unter bestimmten Voraussetzungen
    Wenn eine Wertermittlung nach definierten Regeln vorliegt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung.

  • Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten
    Kostenübernahme auch bei kontaminierten Resten oder gesetzlich geforderter umweltgerechter Entsorgung.

  • U.v.m.

Klauselpaket für Industriekunden

  • Arbeitsmaschinen (z. B. Gabelstapler)
    Versichert auch ohne Kennzeichen – unabhängig vom Standort (auch außerhalb der Gebäude).

  • Strommehrkosten nach Ausfall von Eigenversorgung
    Kosten durch Umstieg auf Fremdstrom sind nach Ausfall einer Photovoltaikanlage oder ähnlichem mitversichert.

  • Bewegungs- und Schutzkosten
    Auch unbeschädigte Sachen, die bewegt oder geschützt werden müssen, werden berücksichtigt – relevant bei Maschinenparks.

  • Technische Einheit
    Maschinen aus mehreren Teilen gelten als eine Einheit. Die Entschädigung umfasst ggf. auch zusammenhängende Komponenten.

  • Rückwirkung Sachschaden bei Lieferanten / Kunden
    Schäden bei Vorlieferanten oder Hauptkunden können Rückwirkung auf den Betrieb haben – das ist mitversichert.

  • Rückwirkung Betriebsunterbrechung – Versorgungs-/Entsorgungsunternehmen
    Störung bei Strom-, Wasser- oder Gasversorgern kann zu Betriebsunterbrechung führen – versichert bis zu einem definierten Radius.

  • U.v.m.

Klauselpaket für Landwirte

  • Hofübernehmer und Altenteiler (Ausnehmer) automatisch mitversichert
    Rechtsnachfolge ist abgedeckt – wichtig für Familienbetriebe mit Generationenwechsel.

  • Unterversicherungsverzicht
    Auch bei fehlender aktueller Wertermittlung – Sicherheit für Betriebe mit gemischter Substanz.

  • Mindestentschädigung Neuwert
    Selbst wenn der Zeitwert unterschritten wird, gilt eine garantierte Mindestentschädigung – z. B. 80 % bei Gebäuden.

  • Bewegliche Betriebseinrichtung in Feldscheunen und Containern
    Mitversichert auch ohne massive Bauweise – wichtig für dezentral gelagerte Technik.

  • Erntehelfer, Lohnunternehmer – Einschlussklausel
    Deren Maschinen oder Sachen sind ebenfalls gedeckt, wenn sie auf dem versicherten Betrieb tätig sind.

  • Futtervorräte bei Transport und Fremdlagerung
    Transportiertes oder extern gelagertes Futter bleibt versichert – inkl. Einbruchdiebstahl

  • U.v.m.

Klauselpaket für Privatkunden am Beispiel EH/HH

Allgemeine Vorteile für Versicherungsnehmer/Makler

  • Günstigkeitsklausel: Bei widersprüchlichen Vertragsbestandteilen gilt die für den Versicherungsnehmer günstigere Auslegung.

  • Unklarheitsregelung: Unklare Formulierungen werden zugunsten des Versicherungsnehmers interpretiert.

  • Bestgarantie: Wird im Schadensfall ein besserer Tarif eines anderen Anbieters nachgewiesen, leistet der aktuelle Versicherer entsprechend.

  • Maklerklausel: Der gesamte Schriftverkehr läuft über den Makler. Dessen Nachrichten gelten mit Absendung als dem Versicherer zugegangen.

  • Stillschweigen gilt als Zustimmung: Reagiert der Versicherer nicht innerhalb von 5 Werktagen auf Anträge, gilt dies als Zustimmung.

  • Widerspruchsfrist: Polizze gilt als genehmigt, wenn kein Widerspruch binnen eines Monats erfolgt.

  • Verlängerte Schadenmeldefrist: Vier Wochen statt der sonst üblichen Frist.

  • Verjährungsfristen: Verlängert auf 3 bis 5 Jahre.

  •  Sofortiger Zivilrechtsweg: Kein Zwang zur Schlichtung – direkter Klageweg ist möglich.

  • U.v.m.

Leistungserweiterung

  • Neuwertentschädigung: Ersatz unabhängig vom Zeitwert, wenn ständig genutzt oder gewartet.

  • Freie Verwendung der Entschädigung: Nutzung auch für Investitionen in andere Objekte erlaubt.

  • Elektrische Defekte: Bis zu 25.000 € Entschädigung bei Schäden durch Netzprobleme.

  • Rettungskosten: Auch dann gedeckt, wenn sie sich im Nachhinein als unnötig herausstellen.

  • Sachverständigenkosten: Kosten für vom VN beauftragte Gutachter werden übernommen.

  • Schadenregulierungskosten Makler: Bis 5 % der Schadenssumme für Maklerleistungen mitversichert.

  • Architekten- & Ingenieurkosten: Bis 10 % der VS (mindestens 10.000 €) gedeckt.

  • Unterversicherungsverzicht: Bei max. 25 % Abweichung oder bei Schätzung/Indexierung keine Kürzung wegen Unterversicherung.

  • Einfriedungen: Zäune, Mauern, Kulturen etc. bis 50.000 € auf erstes Risiko mitversichert.

  • Mietentgang: Ersetzt auch fiktiven Mietwert leerstehender Objekte bis zu 18 Monate.

  • Verzögerter Wiederaufbau: Fristverlängerung möglich, wenn Aufbau nicht rechtzeitig möglich ist.

  • U.v.m.

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