Klausel-Pakete
Über 200 Klauseln – erarbeitet von g&o brokernet – dienen als Basis für unsere Gespräche mit den Versicherungsunternehmen.
Mit einigen ausgewählten Partnern ist es gelungen, Klausel-Pakete zu erarbeiten, auf die unsere kooperierenden Versicherungsmakler zurückgreifen können. Ganz individuell, je nach Bedarf und Kundenwunsch. Nachfolgend einige Highlights.
Klauselpaket für Gewerbekunden
Betriebsverlegung / -änderung
Betriebsverlagerung oder -umbau sind versichert, solange sich das Risiko nicht erheblich verändert. Keine Anzeigepflicht bei gleichartiger Nutzung.Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungs-Beschränkungen
Wenn nach einem Schaden der Wiederaufbau durch Behörden erschwert ist, sind die Mehrkosten bis zu 20 % der Entschädigungssumme mitversichert.Technische Verbesserungen
Erlaubt moderne Wiederbeschaffung nach Schaden, auch wenn dadurch Leistungssteigerung eintritt – ideal für Gewerbebetriebe mit technischer Erneuerung.Werbungskosten nach Schaden
Bis zu 1 % der Versicherungssumme (mindestens € 10.000) sind für Werbemaßnahmen zur Wiedereröffnung nach Schaden gedeckt.Unterversicherungsverzicht unter bestimmten Voraussetzungen
Wenn eine Wertermittlung nach definierten Regeln vorliegt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung.Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten
Kostenübernahme auch bei kontaminierten Resten oder gesetzlich geforderter umweltgerechter Entsorgung.U.v.m.
Klauselpaket für Industriekunden
Arbeitsmaschinen (z. B. Gabelstapler)
Versichert auch ohne Kennzeichen – unabhängig vom Standort (auch außerhalb der Gebäude).Strommehrkosten nach Ausfall von Eigenversorgung
Kosten durch Umstieg auf Fremdstrom sind nach Ausfall einer Photovoltaikanlage oder ähnlichem mitversichert.Bewegungs- und Schutzkosten
Auch unbeschädigte Sachen, die bewegt oder geschützt werden müssen, werden berücksichtigt – relevant bei Maschinenparks.Technische Einheit
Maschinen aus mehreren Teilen gelten als eine Einheit. Die Entschädigung umfasst ggf. auch zusammenhängende Komponenten.Rückwirkung Sachschaden bei Lieferanten / Kunden
Schäden bei Vorlieferanten oder Hauptkunden können Rückwirkung auf den Betrieb haben – das ist mitversichert.Rückwirkung Betriebsunterbrechung – Versorgungs-/Entsorgungsunternehmen
Störung bei Strom-, Wasser- oder Gasversorgern kann zu Betriebsunterbrechung führen – versichert bis zu einem definierten Radius.U.v.m.
Klauselpaket für Landwirte
Hofübernehmer und Altenteiler (Ausnehmer) automatisch mitversichert
Rechtsnachfolge ist abgedeckt – wichtig für Familienbetriebe mit Generationenwechsel.Unterversicherungsverzicht
Auch bei fehlender aktueller Wertermittlung – Sicherheit für Betriebe mit gemischter Substanz.Mindestentschädigung Neuwert
Selbst wenn der Zeitwert unterschritten wird, gilt eine garantierte Mindestentschädigung – z. B. 80 % bei Gebäuden.Bewegliche Betriebseinrichtung in Feldscheunen und Containern
Mitversichert auch ohne massive Bauweise – wichtig für dezentral gelagerte Technik.Erntehelfer, Lohnunternehmer – Einschlussklausel
Deren Maschinen oder Sachen sind ebenfalls gedeckt, wenn sie auf dem versicherten Betrieb tätig sind.Futtervorräte bei Transport und Fremdlagerung
Transportiertes oder extern gelagertes Futter bleibt versichert – inkl. EinbruchdiebstahlU.v.m.
Klauselpaket für Privatkunden am Beispiel EH/HH
Allgemeine Vorteile für Versicherungsnehmer/Makler
Günstigkeitsklausel: Bei widersprüchlichen Vertragsbestandteilen gilt die für den Versicherungsnehmer günstigere Auslegung.
Unklarheitsregelung: Unklare Formulierungen werden zugunsten des Versicherungsnehmers interpretiert.
Bestgarantie: Wird im Schadensfall ein besserer Tarif eines anderen Anbieters nachgewiesen, leistet der aktuelle Versicherer entsprechend.
Maklerklausel: Der gesamte Schriftverkehr läuft über den Makler. Dessen Nachrichten gelten mit Absendung als dem Versicherer zugegangen.
Stillschweigen gilt als Zustimmung: Reagiert der Versicherer nicht innerhalb von 5 Werktagen auf Anträge, gilt dies als Zustimmung.
Widerspruchsfrist: Polizze gilt als genehmigt, wenn kein Widerspruch binnen eines Monats erfolgt.
Verlängerte Schadenmeldefrist: Vier Wochen statt der sonst üblichen Frist.
Verjährungsfristen: Verlängert auf 3 bis 5 Jahre.
Sofortiger Zivilrechtsweg: Kein Zwang zur Schlichtung – direkter Klageweg ist möglich.
U.v.m.
Leistungserweiterung
Neuwertentschädigung: Ersatz unabhängig vom Zeitwert, wenn ständig genutzt oder gewartet.
Freie Verwendung der Entschädigung: Nutzung auch für Investitionen in andere Objekte erlaubt.
Elektrische Defekte: Bis zu 25.000 € Entschädigung bei Schäden durch Netzprobleme.
Rettungskosten: Auch dann gedeckt, wenn sie sich im Nachhinein als unnötig herausstellen.
Sachverständigenkosten: Kosten für vom VN beauftragte Gutachter werden übernommen.
Schadenregulierungskosten Makler: Bis 5 % der Schadenssumme für Maklerleistungen mitversichert.
Architekten- & Ingenieurkosten: Bis 10 % der VS (mindestens 10.000 €) gedeckt.
Unterversicherungsverzicht: Bei max. 25 % Abweichung oder bei Schätzung/Indexierung keine Kürzung wegen Unterversicherung.
Einfriedungen: Zäune, Mauern, Kulturen etc. bis 50.000 € auf erstes Risiko mitversichert.
Mietentgang: Ersetzt auch fiktiven Mietwert leerstehender Objekte bis zu 18 Monate.
Verzögerter Wiederaufbau: Fristverlängerung möglich, wenn Aufbau nicht rechtzeitig möglich ist.
U.v.m.
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